Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

OLG Hamburg: "Verurteiltes Mädchenschänderschwein" Formalbeleidigung und rechtswidrig

Die Aussage "verurteiltes Mädchenschänderschwein" über einen ehemaligen DDR-Leichtathletiktrainer stellt eine Formalbeleidigung da und ist rechtswidrig, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile ex-ddr-trainer-darf-nicht-verurteiltes-maedchenschaenderschwein-genannt-werden-7-u-9-09-oberlandesgericht-hamburg-20090811.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 9/09).

Kläger war ein Sporttrainer aus der ehemaligen DDR, gegen den schwere Dopingvorwürfe erhoben wurden. Im Rahmen der Berichterstattung äußerte sich der Beklagte hierzu wie folgt:

"Der ist (...) ein verurteiltes Mädchenschänderschwein. Ich sag es mal bewusst so. Mir kann keiner was. So ist es."

Der Beklagte berief sich auf die Meinungsfreiheit, der Kläger hingegen sah in der Äußerung eine Rechtsverletzung.

Die Hamburger Richter gaben der Klage statt. Die Aussage des Beklagten sei unzulässig. Es handle sich um eine unzulässige Formalbeleidigung. Zwar dürften grundsätzlich auch überspitzte und übertriebene Begriffe gewählt werden. Die Grenze sei jedoch dort erreicht, wo die persönliche Diffamierung der Person im Vordergrund stehe und nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache.

Dies sei im vorliegenden Fall anzunehmen, denn die gewählte Bezeichnung drücke eine tiefe Verachtung gegenüber dem Kläger aus.

 

Rechts-News durch­suchen

22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen
25. Februar 2026
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem ausländischen…
ganzen Text lesen
09. Januar 2026
Ein Professor scheiterte mit seiner Klage gegen eine Studie über rechtsextreme Positionen weitgehend. Das Gericht stellte die Wissenschaftsfreiheit…
ganzen Text lesen
08. Januar 2026
Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen