Ein Weißbierglas, welches im unteren Teil in Form eines Fußballs gestaltet ist, ist kein Werk der angewandten Kunst und genießt damit keinen urheberrechtlichen Schutz, so das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile bierglas-in-fussballform-ist-urheberrechtlich-nicht-schutzfaehig-28-o-42-09-landgericht-koeln-20090701.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.07.2009 - Az.: 28 O 42/09).
Anlässlich der Fußball-WM 2006 und der EM 2008 vertrieb die Beklagte - eine Bierbrauerei - ein Weißbierglas. Im unteren, schlankeren Fußteil war das Glas wie ein Fußball geformt. Der Kläger war Produktdesigner. Für ihn war bis zum Jahr 2000 das Geschmacksmuster des Glases eingetragen.
Der Kläger unterrichtete die Beklagte über die Urheberrechte an dem Glas und verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dem kam die Bierbrauerei nicht nach.
Zu Recht wie die Kölner Richter nun entschieden. Es fehle für den urheberrechtlichen Schutz an der erforderlichen Schöpfungshöhe. Alleine ein formschönes Design reiche nicht aus, um die Anwendbarkeit des Urheberrechts zu bejahen. Es fehle insbesondere an der individuellen Schöpfung, da nur bekannte und typische Elemente verwendet worden seien. Persönliche Eigenheiten seien nicht wirklich erkennbar.