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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Werbeaussage "Tee mit Zzishh" nicht irreführend

Der Werbeslogan "Tee mit Zzishh" ist nicht irreführend, da der Verbraucher nicht davon ausgeht, frisch aufgebrühten Tee zu erhalten <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeslogan-tee-mit-zzishh-fuer-verbraucher-nicht-irrefuehrend-6-u-119-11-oberlandesgericht-koeln-20111118.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 18.11.2011 - Az.: 6 U 119/11).

Die Beklagte vertrieb Erfrischungstränke und bewarb u.a. ein Produkt mit der Werbeaussage "Tee mit Zzishh". Die Klägerin hielt dies für irreführend, da der Kunde dadurch denke, er erhalte frisch aufgebrühten Tee und keinen Tee-Extrakt.

Die Kölner Richter verneinten einen Wettbewerbsverstoß.

Der durchschnittliche Verbraucher werde nicht davon ausgehen, dass es sich um frischen Tee handle. Vielmehr sei er bereits durch ähnliche Produkte wie "Ice Tea" oder Instantprodukte wie "Nestea Zitronentee" entsprechend gewöhnt. Der Konsument wisse, dass eine Herstellung mit frisch aufgebrühtem Tee eher die Ausnahme darstelle und werde daher nicht überrascht oder in seinen Erwartungen enttäuscht.

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