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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Werbung von Vodafone "Sky für unterwegs" ist irreführend

Die Werbung von Vodafone "Sky für unterwegs" mit der Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" ist irreführend und somit wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2014 - Az.: 38 O 25/14).

Vodafone hatte sein aktuelles Angebot "Sky für unterwegs" mit der Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" beworben. Angegeben war ein Preis iHv. 12,95 EUR, in dem 2 GB Datenvolumen inklusive waren.  Überschritt der User das Datenvolumen, wurde seine Verbindung gedrosselt. Er konnte aber zusätzliche UMTS- oder LTE-Datenvolumen gesondert kostenpflichtig hinzukaufen. Zudem war die Nutzung über WLAN uneingeschränkt.

Das Gericht stufte die Werbung als irreführend ein. Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" erwecke beim User den Eindruck, er könne mit dem Angebot unbeschränkt sämtliche Fussball-Spiele anschauen. Dies sei jedoch objektiv unzutreffend.

Denn das Datenvolumen von 2 GB reiche nicht aus, sich sämtliche Sportereignisse anzuschauen. Zwar sei es richtig, dass bei Erreichen der Volumengrenze lediglich eine Drosselung der Geschwindigkeit erfolge. Dies führe jedoch technisch dazu, dass der Nutzer sich die Spiele nicht mehr live unterwegs anschauen könne aufgrund der begrenzten Übertragungsgeschwindigkeit.

Zwar sei eine unbeschränkte Nutzung per WLAN möglich. In der Werbung werde jedoch zwischen den einzelnen Nutzungsmöglichkeiten UMTS, LTE und WLAN nicht differenziert, so dass der Verbraucher davon ausgehe, dass er sämtliche Varianten einsetzen könne. Da dies nicht der Fall sei, werde der User in die Irre geführt.

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