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Kategorie: Onlinerecht

OLG Braunschweig: Wettbewerbsverhältnis von eBay-Anbietern beim Bekleidungsverkauf

Ein eBay-Anbieter, welcher ausschließlich Herrenunterwäsche und Bademode verkauft, steht in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einer Anbieterin, die lediglich Kinderbekleidung oder Damenmode veräußert, so das OLG Braunschweig <link http: www.online-und-recht.de urteile zum-wettbewerbsverhaeltnis-von-ebay-bekleidungsverkaeufern-2-u-225-09-oberlandesgericht-braunschweig-20100127.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.01.2010 - Az.: 2 U 225/09).

Formal ging es um den Impressumsverstoß eines kommerziellen eBay-Verkäufers, der von einem Konkurrenten abgemahnt wurde. Die Beklagte verkaufte über die Plattform Kinderbekleidung und Damenmode, der Käufer hingegen Herrenunterwäsche und Bademode.

Der Kläger begehrte den Ausgleich der außergerichtlich angefallenen Abmahnkosten.

Zu Unrecht wie die Braunschweiger Richter nun entschieden. Denn es fehle am erforderlichen Wettbewerbsverhältnis.

Die jeweils angebotene Ware der Parteien sei nicht austauschbar. Der Kläger veräußere Herrenunterwäsche und Bademode, die Beklagte hingegen nur Kinder- und Damenbekleidung.

Ein verständiger Durchschnittsverbraucher, der ein Produkt des Klägers suche, werde nicht alternativ zu den Produkten der Beklagten greifen, so dass das Angebot der Beklagten den Kläger nicht im Absatz behindern könne, so das OLG Braunschweig.

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