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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Wettbewerbsverstoß bei Garantie-Zusage in Internet-Reklame

Eine Internet-Reklame mit einer pauschalen Garantie-Zusage ist rechtswidrig, so das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile garantie-zusage-in-online-werbung-wettbewerbswidrig-4-u-71-09-oberlandesgericht-hamm-20090813.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.08.2009 - Az.: 4 U 71/09). Die Richter bekräftigen damit ihre bisherige Rechtsprechung, die sie bereits mehrfach geäußert haben <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-werbung-mit-24-monatiger-herstellergarantie-wettbewerbswidrig-4-u-173-08-oberlandesgericht-hamm-20081216.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 16.12.2008 - Az.: 4 U 173/08).

Inhaltlich geht es um die Frage, ob die Anforderungen des <link http: bundesrecht.juris.de bgb __477.html _blank external-link-new-window>§ 477 BGB auch auf Fälle der Werbung anzuwenden sind. Nach <link http: bundesrecht.juris.de bgb __477.html _blank external-link-new-window>§ 477 BGB muss eine Garantie einen gewissen Mindestinhalt haben.

Im vorliegenden Fall warb der beklagte Online-Händler im Internet mit einer dreijährigen Garantie für Druckerpatronen, ohne genaue Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen. Dies sahen die Hammer Richter als Wettbewerbsverstoß.

Die Frage der Anwendbarkeit des <link http: bundesrecht.juris.de bgb __477.html _blank external-link-new-window>§ 477 BGB ist in der Rechtsprechung umstritten. So ist z.B. das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-garantie-zusage-nach-477-bgb-unverbindlich-3-u-23-09-oberlandesgericht-hamburg-20090709.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.07.2009 - Az.: 3 U 23/09) der exakt gegenteiligen Meinung und hält eine solch pauschale Bewerbung für zulässig.

 

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