Das KG Berlin hat entschieden <link http: www.online-und-recht.de urteile dana-schweiger-muss-pressebericht-ueber-fahrt-mit-ungueltigem-fuehrerschein-dulden-9-u-122-06-kammergericht-berlin-20080516.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.05.2008 - Az.: 9 U 122/06), dass Diana Schweiger, die ehemalige Frau des Schauspielers Til Schweiger, Presseberichte über ihre Autofaht mit einem ungültigen Führerschein hinnehmen muss.
Die Beklagte veröffentlichte einen Zeitungsartikel mit der Überschrift
"Dana Schweiger ohne gültigen Führerschein erwischt."
Dies sah die Klägerin als unzulässigen Eingriff in ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Die Berliner Richter teilten diese Ansicht nicht. Es gäben im vorliegenden Fall umfangreiche sachliche Gründe für die Berichterstattung in der Presse.
Zum einen sei hier die Ehe mit dem bekannten deutschen Schauspieler und die damit verbundene Bewältigung der Trennung der Eheleute in der Öffentlichkeit zu nennen. Zum anderen sei die Klägerin erfolgreiche Unternehmerin, die Babymode und Schwangerschaftsprodukte vermarkte. In dem Zusammenhang werbe sie auch für ein selbst entwickeltes baby- und familienfreundliches Auto, was im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung sei.
Denn wenn ein Prominenter in der Öffentlichkeit damit hervortrete, in besonderem Maße Kenntnisse darüber zu haben wie ein Auto für Fahrten mit Familien, insbesondere mit Kleinkindern, beschaffen sein müsse, bestehe ein großes Interesse der Allgemeinheit daran, wenn dieser die Straßenverkehrsvorschriften "nicht so genau nehme".
Die Presse dürfe daher namentlich über Dana Schweiger und die Ereignisse berichten.