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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Zusatzleistungen bei Online-Buchungen von Flugreisen bedürfen Opt-In

Es ist wettbewerbswidrig, wenn eine freiwillige, kostenpflichtige Zusatzleistung (hier: Versicherungsschutz) bei der Online-Buchung einer Flugreise voreingestellt ist <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 16.07.2015 - Az.: 6 U 4681/14).

Es ging um das Internet-Portal flug.de. Die Webseite hatte bei den Buchungen die Voreinstellungen so gewählt, dass ein freiwilliger Versicherungsschutz iHv. 15,- EUR bereits mit dazu gebucht war. Wollte der Kunde diese Zusatzleistung nicht, musste er sie explizit abwählen.

Die Münchener Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Der Buchungsvorgang müsse den allgemein aufgestellten Grundsätzen der Klarheit, Transparenz und Eindeutigkeit entsprechen. Nur wenn dem Kunden bei der Buchung sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden („Opt-in“), als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme dieser Leistung fortzusetzen, im Sinne einer klaren und gleichwertigen Entscheidungsalternative vor Augen geführt werde, sei die erforderliche bewusste und informierte Entscheidung sichergestellt.

Gerade eben dies sei nicht gewährleistet, da flug.de ungefragt eine Vorauswahl getroffen habe.

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