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Kategorie: Presserecht

BGH: Promi-Friseur muss identifizierende Presseberichterstattung hinnehmen

Ein bekannter Promi-Friseur muss im Zweifel eine identifizierende Presseberichterstattung hinnehmen <link http: www.online-und-recht.de urteile unterlassung-einer-presseveroeffentlichung-im-falle-einer-identifizierenden-textberichterstattung--bundesgerichtshof-20150113 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 13.01.2015 - Az.: VI ZR 386/13).

Der Kläger war Friseur von zahlreichen Prominenten und betrieb mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Städten. Die verklagte BILD-Zeitung berichtete im März 2012:

"Filialleiter von U. W. [voller Name des Klägers] mit ‚Hells Angels‘ verhaftet".

In dem Artikel wurde darüber berichtet, dass ein Mitarbeiter des Klägers zusammen mit Mitgliedern der Gruppierung "Hells Angels" wegen schwerer räuberischer Erpressung verhaftet wurde.

Der Kläger sah sich nun in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da sein Name für die Berichterstattung verwendet wurde.

Der BGH hat dieser Ansicht eine Absage erteilt und den Anspruch abgelehnt. Zwar sei in das Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen worden, dies sei jedoch rechtmäßig geschehen.

Denn es bestehe ein öffentliches Interesse an den Ereignissen. Die Verbindung zum Kläger erfolge nur aufgrund der geschäftlichen Verbindung zwischen den Beteiligten.    

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