Ein Psychiatrie-Professor, der gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstößt und Patienten-Akten weitergibt, macht sich schadensersatzpflichtig iHv. 15.000,- EUR, so das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile verletzung-der-schweigepflicht-eines-psychiaters-fuehrt-zu-15000-eur-schmerzensgeld-1-u-4650-08-oberlandesgericht-muenchen-20100204.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.02.2010 - Az.: 1 U 4650/08).
Der Kläger, ein erfolgreicher Unternehmer, ließ sich im Rahmen eines ehelichen Scheidungsprozesses von dem Beklagten, einem Psychiatrie-Professor, attestieren, dass er aufgrund seiner geistig schlechten Verfassung in einer Psychatrie untergebracht werden sollte. Diese Beurteilung gab der Beklagte unerlaubt an die damalige Ehefrau des Klägers weiter.
Als der Inhalt des Attests bekannt wurde, erlitt seine geschäftliche Tätigkeit dadurch erhebliche Umsatzeinbußen, so dass der Unternehmer nun auf Schadensersatz klagte.
Die Münchener Richter sprachen einen Schadensersatz iHv. 15.000,- EUR zu. Es handle sich um eine schwerwiegende Verletzung, da der Arzt seine berufliche Schweigepflicht verletzt habe und höchst private Daten an die Ex-Frau weitergereicht habe.
Den durch diese unerlaubte Handlung erlittenen Schaden habe der Psychiatrie-Professor zu ersetzen.