Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Italienische Datenschutzbehörde: 2 Mio. EUR DSGVO-Geldbuße gegen Clubhouse

Wie die italienische Datenschutzbehörde mitteilt, hat sie gegen den Betreiber der audio-basierten Social-Media-App Clubhouse ein DSGVO-Bußgeld iHv. 2 Mio. EUR verhängt.

Die Aufsichtsbehörde sieht gleiche mehrere Datenschutzverletzungen:

- keine ausreichende Transparenz bei der Datenverwendung
- Audio-Aufnahme ohne Zustimmung der anderen betroffenen Personen zu speichern und zu teilen
- Profilerstellung und Datenweitergabe ohne ausreichende Rechtsgrundlage
- unklare Speicherzeiten

Es existiert auch eine entsprechende Untersagungsanordnung gegen den Betreiber hinsichtlich der weiteren Datenverarbeitung. Das Dokument ist hier einsehbar.

Es ist bislang unklar, ob der Bescheid rechtskräftig ist oder ob sich Clubhouse gegen die behördliche Maßnahme wehren wird.

In Deutschland laufen, soweit bekannt, die Untersuchungen der Datenschutzbehörden noch.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Arbeitnehmer gelten laut BGH in der Regel nicht als Verantwortliche im Sinne der DSGVO, sondern als dem Arbeitgeber unterstellt.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2025
Eine Datenschutzbehörde muss nur bei klaren DSGVO-Verstößen einschreiten.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Wer Facebook trotz bekannter US-Datenübertragung nutzt, kann später keinen DSGVO-Schadensersatz verlangen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen