Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG München: 3.000,- EUR Geldstrafe wegen unerlaubter Foto-Veröffentlichung durch Journalistin

 Am 21.07.2016 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München eine Journalistin wegen der Verbreitung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten zu einer Geldstrafe von 3000 Euro.

Die Angeklagte ist Redakteurin einer Zeitung mit Sitz in München. In einer Dezemberausgabe 2015 erschien ein Beitrag über die Ehefrau eines Moderators, dem auch Bilder der Frau beim Einkauf beigefügt waren. Die Frau stellte Strafantrag wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.

Das Urteil führt aus, dass nach den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen. Das seien Bilder, die von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse sind, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen. Der Bereich der Zeitgeschichte sei auch erfasst, wenn die Berichterstattung oder die Bilder eine Person betreffen, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht.

Der von der Angeklagten veröffentlichte Artikel betreffe kein Ereignis der Zeitgeschichte und sei von keinem generellen Informationsinteresse gedeckt. Die Frau des Moderators sei selbst auch keine Person, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe. „Sie ist lediglich die Begleitperson eines Prominenten“, so das Gericht. Es gäbe auch keine Indizien dafür, dass sie sich selbst in die Öffentlichkeit gedrängt habe. Sie schaue auf keinem der Bilder in die Kamera. „Es ist ersichtlich, dass sie von den Fotoaufnahmen gar nichts mitbekommen hat und diese folglich heimlich gemacht wurden. Die Geschädigte ist offensichtlich privat unterwegs“, so das Urteil weiter.

Bei der Strafhöhe berücksichtigte das Gericht „dass es aber immerhin nicht um Lichtbilder aus der Intimsphäre der Betroffenen geht … Die dargestellte Situation ist als solche auch nicht ehrenrührig.“ Zu Lasten der Journalistin wertete das Gericht, dass die Aufnahmen eine weite Verbreitung finden und dass der begleitende Kommentar „an manchen Stellen auch nicht gerade schmeichelhaft“ für die Geschädigte und ihren Ehemann gewesen sei.

Urteil des Amtsgerichts München vom 21.7.2016 - 1116 Cs 115 Js 115315/16

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des AG München v. 26.09.2016

Rechts-News durch­suchen

28. Oktober 2026
Wer Forderungen aus Zahnarztbehandlungen abtritt, ohne die betroffenen Patienten einzubeziehen, riskiert, dass die gesamte Vereinbarung wegen der…
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen