Eine vernichtende Kritik in einem Gourmetführer über ein Restaurant ist rechtswidrig, wenn sie nur auf einer einziger Prüfung basiert <link http: www.online-und-recht.de urteile einzelne-negative-kritik-in-restaurantfuehrer-kann-unterlassungsanspruch-begruenden-15-u-194-10-oberlandesgericht-koeln-20110530.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 30.05.2011 - Az.: 15 U 194/10).
Der Beklagte gab einen Restaurantführer heraus. Ein Mitarbeiter des Beklagten hatte die klägerische Gaststätte einmal besucht und daraufhin eine vernichtende Bewertung abgegeben. Hiergegen wandte sich der betroffene Unternehmer.
Und bekam vor dem OLG Köln Recht.
Grundsätzlich handle es sich bei einer Restaurantkritik um eine Meinungsäußerung, die, wenn sie nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreite, zulässig sei.
Im vorliegenden Fall sei jedoch hiervon eine Ausnahme zu machen. Die vorgenommene Bewertung sei derartig negativ und berufsschädigend, dass erhöhte Anforderungen an eine Bewertung zu stellen seien. Auch weil eine Vielzahl von Kunden den Restaurantführer lesen würden.
Eine Bewertung, die auf einem einzigen Besuch des Restaurants beruhe, sei nicht aussagekräftig. Hier sei der Beklagte vielmehr verpflichtet gewesen, dass seine Prüfer dem Lokal weitere Besuche abstatteten.