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Kategorie: Onlinerecht

AG Hamburg: Bei unerlaubtem Upload eines Filmwerkes in P2P-Tauschbörse Streitwert von 10.000,- EUR angemessen

Bei einem täterschaftlichem Upload eines Filmwerkes in einer Tauschbörse ist ein Streitwert von 10.000,- EUR angemessen <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-von-10.000-eur-bei-taeterschaftlicher-online-nutzung-eines-filmes-amtsgericht-hamburg-20150106 _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Urt. v. 06.01.2015 - Az.: 20a C 395/14).

Die Klägerin begehrten den Ersatz von Abmahnkosten wegen einer P2P-Urheberrechtsverletzung. Als Streitwert hatte sie 10.000,- EUR und eine 1,0-Gebühr angesetzt.

Das AG Hamburg stufte diese Höhe als gerechtfertigt ein.

Der zugrunde gelegte Gegenstandswert und der Ansatz einer 1,0 Geschäftsgebühr sei bei einem Film der streitgegenständlichen Güte und der hier vorliegenden täterschaftlichen Rechtsgutsverletzung nicht zu beanstanden.

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