Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: AGB von Vodafone rechtswidrig

Von Vodafone verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen, wonach der Vertragspartner einen DSL-Anschluss auch mit geringerer Bandbreite als gewünscht akzeptieren muss, verstoßen gegen geltendes Recht <link http: www.online-und-recht.de urteile vodafone-agb-rechtswidrig-12-o-501-10-landgericht-duesseldorf-20111228.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 28.12.2011 - Az.: 12 O 501/10).

Vodafone benutze nachfolgende Klauseln:

"1. Sollte Vodafone-Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.
 
2. Mein Vertragspartner kann mir Text- oder Bildmitteilungen an mein Telefon (sowie meine E-Mail- und Postadresse) zukommen lassen.
 
3. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald mir Vodafone diesen Auftrag bestätigt hat."

Die Düsseldorfer Richter stuften diese Bestimmung als rechtswidrig ein.

Die erste Klausel benachteilige den Verbraucher unangemessen, da die Regelung vorsehe, dass die Annahme unter Änderung keine Ablehnung darstelle, wie gesetzlich vorgesehen, sondern zu einem Vertragsschluss mit dem Inhalt der Annahmeerklärung führe. Eine solche Leistungsänderung sei nicht zumutbar, weil die Regelung nicht verdeutliche, aus welchen Gründen ein "nicht zur Verfügung stehen" in Betracht komme.

Die zweite Klausel sei ebenfalls unwirksam, da keine ausdrückliche Zustimmung in die Werbehandlungen erfolge.

Die dritte Klausel befand das Gericht ebenfalls für unwirksam, da nach dem Gesetz unbestimmte Annahmefristen verboten seien. Eine solche liege hier vor, da das Zustandekommen des Vertrages allein von der Bestätigung durch die Beklagte abhänge.  

Rechts-News durch­suchen

28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen