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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Duisburg: Aldi-Werbung nur mit aktuellen Ergebnissen der Stiftung Warentest zulässig

Der Discounter Aldi darf nicht veraltete Test-Ergebnisse der Stiftung Warentest zur Bewerbung seiner Produkte einsetzen, so das LG Duisburg <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-von-aldi-mit-alten-stiftung-warentest-ergebnissen-22-o-121-08-landgericht-duisburg-20090529.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.05.2009 - Az.: 22 O 121/08).

Für die Bewerbung von griechischem Olivenöl aus der Ernte 2007/2008 benutzte der Lebensmittel-Discounter Aldi einen Test-Bericht der Stiftung Warentest. Dieser bezog sich jedoch auf den Jahrgang 2005/2006.

Die Duisburger Richter sahen hierin eine Irreführung der Verbraucher.

So teile Stiftung Warentest selbst mit, dass mit den Test-Berichten nicht für zeitlich ältere Produkte geworben werden dürfe.

Auch handle es sich bei Olivenöl um ein Naturprodukt, das zwangsläufig Schwankungen unterliege. Nicht jede Ernte sei gleich, sondern werde erheblich durch die jeweiligen Umstände (z.B. Anzahl der Sonnenstunden oder Temperaturschwankungen) beeinflusst. Auch deswegen sei es rechtswidrig, Werbung mit veralteten Test-Ergebnissen zu machen.

 

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