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Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Anforderungen an Schöpfungshöhe bei gesprochenen Texten

Die Wortfolge "Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let's go, let's fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!" ist nicht urheberrechtlich geschützt, da ihr die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt (LG München, Urt. v. 12.12.2017 - Az.: 33 O 15792/16).

Die Klägerin war Schaustellerin und Mitglied einer der berühmtesten Schaustellerfamilien Deutschlands. Die Beklagten waren Mitglieder einer deutschen Hip Hop-Band.

Inhaltlich ging es um die gesprochenen Worte der Klägerin:

"Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let's go, let's fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!"

Die Klägerin betrieb mehrere bekannte Fahrgeschäfte auf dem Oktoberfest. An allen Fahrgeschäften befand sich ein Schild mit dem Text "Achtung, Top-, Bild- oder Videoaufnahmen vom bzw. am Geschäft sind verboten."

Die Klägerin war der Ansicht, die Beklagten hätten die o.g. Wortfolgen unerlaubt übernommen und damit ihre Urheberrechte verletzt. Sie habe von klein auf die Kunst des sogenannten Rekommandierens, d.h. des Kommunizierens mit den Festbesuchern bzw. des Anwerbens, von ihren Eltern und Großeltern gelernt und dieses so perfektioniert, dass sie mit ihren Ansagen weit über die deutschen Landesgrenzen hinaus bekannt sei.

Die Klägerin machte daher gegen die Beklagten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG München wies die Klage ab, da dem Text bereits die erforderliche Schöpfungshöhe fehle.

Es erschöpfe sich in einer losen und willkürlich erscheinenden Aneinanderreihung situativ hervorgebrachter, gebräuchlicher anpreisender Begriffe banalster Art und Weise, denen insbesondere im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Äußerung (nämlich beim reklamehaften Anpreisen eines Fahrgeschäfts) jedwede Doppeldeutigkeit und Individualität fehle.

Ersichtlich ist diese Wortfolge in ihrer Belanglosigkeit eher vergleichbar mit den schutzlos gebliebenen Zeilen "Samba (Lachen) - hai que - Samba de Janairo" (vgl. OLG Hamburg ZUM 1998, 1041) oder "Wir fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn" (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640) denn mit geschützten Äußerungen wie "Vom Ernst des Lebens halb verschont ist der schon, der in München wohnt" (vgl. OLG München ZUM 2009, 970) oder "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut" (vgl. LG München I GRUR-RR 2011, 447 - Karl-Valentin-Zitat).

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