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Kategorie: Onlinerecht

OLG Oldenburg: Anpingen und Hinterlassen einer Mehrwertdienste-Nummer strafbar

Das Anpingen, d.h. das kurzzeitige Anwählen, durch das höchstens ein einmaliges Klingeln beim Angerufenen verursacht wird, und das Hinterlassen einer gleichzeitigen Mehrwertdienste-Nummer ist ein strafbarer Betrug <link http: www.online-und-recht.de urteile strafbarkeit-wegen-betruges-durch-ping-anrufe-1-ws-371-10-oberlandesgericht-oldenburg-20100820.html _blank external-link-new-window>(OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.08.2010 - Az.: 1 Ws 371/10).

Die Angeklagten hatten Verbraucher mittels Ping-Anrufen kontaktiert und als Rückruf jeweils eine Mehrwertdienste-Nummer hinterlassen. Bei Ping-Anrufen läutet das Telefon des Angerufenen nur ein einziges Mal, danach wird die Verbindung unterbrochen, um einen Rückruf zu motivieren.

Rief der Verbraucher den Mehrwertdienst an, erhielt er die nutzlose Bandansage "Ihr Anruf wurde gezählt". Dadurch entstanden Kosten iHv. 1,- EUR/Anruf. Die Bundesnetzagentur verbot die Ausschüttung der Gelder, so dass die Angeklagten keine Beträge ausgezahlt erhielten.

Die Oldenburger Richter verurteilten die Angeklagten wegen versuchen Betruges.

Die Angeklagten hätten vorgetäuscht, dass eine dritte Person den Angerufenen sprechen wolle. In Wahrheit handle es sich um vorgetäuschte Ping-Anrufe, die nur das Ziel gehabt hätten, dass die Verbraucher den teuren Mehrwertdienst in Anspruch nehmen würden.

Hierbei handle sich um strafbaren Betrug. Die Handlung sei nur deshalb im Versuchsstadium steckengeblieben, weil die Bundesnetzegantur die Gelder nicht ausgeschüttet habe.

Siehe dazu auch die Entscheidung des OLG München <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile oberlandesgericht-muenchen-20070627.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.06.2007 - Az.: 2 Ws 494/06 Kl) wonach es einen strafbaren Computerbetrug darstellt, wenn der Inhaber eines Telefonkarten-Handy eine zu seinen Gunsten eingerichtete kostenpflichtige Telefonnummer anwählt und nur so kurze Zeit die Verbindung aufrecht erhält, dass zwar entsprechende Vergütungen für die besagte Telefonnummer anfallen, auf dem Telefonkarten-Handy aber keine Abbuchungen erfolgen.

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