Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Anwaltshonorar bei P2P-Urheberrechtsverletzungen ist kein Urheberrechtsstreitigkeit

Vertritt ein Anwalt einen Mandanten in einer P2P-Urheberrechtsverletzung, so handelt es sich dabei um keine urheberrechtliche Streitigkeit, sondern vielmehr um eine reine vertragliche Angelegenheit (BGH, Beschl. v.. 17.01.2013 - Az.: I ZR 194/12).

Die Klägerin machte aus einem Anwaltsvertrag einen Honoraranspruch geltend. Sie hatte sich die Ansprüche von einem Anwalt abtreten lassen. Der Advokat hatte eine Person, die wegen einer P2P-Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden war, vertreten. 

Die Klägerin war der Auffassung, es handle sich um eine urheberrechtliche Streitigkeit, so dass eine gerichtliche Sonderzuständigkeit gegeben sei.

In einem Hinweisbeschluss folgte der BGH dieser Ansicht nicht, sondern stufte die Forderung vielmehr als normale zivilrechtliche Streitigkeit ein.

Die Honorarforderung beruhe nicht auf dem Urheberrecht und hänge auch nicht von einem im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechtsverhältnis ab. Sie ergebe sich vielmehr aus dem Rechtsanwaltsvertrag, dem bürgerlichen Recht und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Im vorliegenden Fall ging es somit nur um die Honoraransprüche, die bei Vertretung eines Abgemahnten angefallen waren. Wäre es hingegen um die Anwaltskosten des Abmahners gegangen, hätte das Gericht eine urheberrechtliche Streitigkeit bejaht.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen