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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Apple-Scroll-Funktion für Mobilfunkgeräte patentrechtlich geschützt

In zwei Urteilen ging es um ein Patent betreffend die Fotoverwaltung auf Mobiltelefonen bzw. Tablet-Computern, nämlich das Weiterscrollen von einem Bild zum nächsten. Das Gericht erkannte jedenfalls beim Weiterverschieben vergrößert angezeigter Bilder bei allen angegriffenen Ausführungsformen eine Patentverletzung.

Bereits am 16.02.2012 hatte die 7. Zivilkammer zwei Urteile betreffend Apple-Patente verkündet (Az.: 7 O 19716/11, 7 O 11395/11). In diesen beiden Fällen war es um Mechanismen zur Entsperrung des Bildschirms gegangen. Die Geräte des von Apple verklagten Konkurrenten bedienten sich verschiedener Ausführungen zum Entsperren des Bildschirms, von denen das Gericht die bei Mobiltelefonen verwendeten Varianten als Patentverletzung wertete. Hinsichtlich des Entsperrmechanismus eines Tablet-Computers wurde die Klage dagegen abgewiesen. 

Urteile vom 02.03.2012, Az.: 7 O 16692/11 und 7 O 16695/11

Quelle: Pressemitteilung des LG München v. 02.03.2012

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