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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Auch agenturbezogene Rabatte müssen an Kunden weitergegeben werden

Verpflichtet sich eine Media-Agentu vertraglich, alle realisierten Vergünstigungen an ihre Kunden weiterzugeben, so müssen auch agenturbezogene Rabatte berücksichtigt werden, so das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile media-agentur-muss-auch-agenturbezogene-verguenstigungen-an-kunden-weitergeben-7-u-3044-09-oberlandesgericht-muenchen-20091223.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.12.2009 - Az.: 7 U 3044/09).

Die Beklagte, eine Media-Agentur, versprach ihren Kunden, sämtliche von ihr erzielten Vergünstigungen an diese weiterzugeben. Die Klägerin, eine Kundin, war der Meinung, dass nicht nur kundenbezogene Reduzierungen von dieser Klausel erfasst seien, sondern auch agenturbezogene.

Die Münchener Richter teilten diese Einschätzung.

Unter die Bestimmung fielen auch agenturbezogene Rabatte, so die Juristen. Die vertraglich vereinbarte Bestimmung sei dahingehend zu verstehen, dass sie grundsätzlich sämtliche, von der Media-Agentur erzielten Rabatte erfasse. Denn agenturbezogene Vergünstigungen seien nichts Außergewöhnliches, sondern marktüblich und würden somit von der Vereinbarung erfasst.

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