Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

KG Berlin: Auskunftei darf Restschuldbefreiung 3 Jahre lang speichern

Das KG Berlin (Urt. v. 07.02.2013 - Az.: 10 U 118/12) hat entschieden, dass eine Auskunftei die Informationen über eine Restschuldbefreiung mindestens 3 Jahre lang speichern darf.

Der Kläger verlangte von der verklagten Auskunftei die Löschung der Daten über seine Restschuldbefreiung. Nach den insolvenzrechtlichen Regelungen bestünde, so seine Behauptung, nur eine Veröffentlichungsfrist von 6 Monaten. Danach sei eine weitere Speicherung unberechtigt, so dass eine Löschung zu erfolgen habe.

Das Gericht wies die Klage ab und sprach der Auskunftei das Recht zu, die Daten mindestens 3 Jahre lang zu speichern und zum Abruf für Dritte bereit zu halten.

Im Rahmen einer Interessensabwägung bestehe ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit an diesen Daten. Denn sie würden Informationen über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Klägers, der am Wirtschaftsleben teilnehme, bereithalten. Etwaige Vertrags- und Geschäftspartner hätten ein sachliches Interesse an diesen Daten.

Rechts-News durch­suchen

18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer Adressdaten zu Marketingzwecken erhebt, darf diese nicht ohne Weiteres für Bonitätsprüfungen verwenden. Ein Scoring ohne Zahlungserfahrungen ist…
ganzen Text lesen
09. September 2026
Wer eine DSGVO-Auskunft über einen internen Aktenvermerk begehrt, hat keinen Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Dokuments, wenn überwiegende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen