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Kategorie: Onlinerecht

LAG Niedersachsen: Ausschweifende private Nutzung des Arbeitsplatz-Computers rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Die exzessive und andauernde Nutzung eines Internetanschlusses im Büro zu privaten Zwecken kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen <link http: www.online-und-recht.de urteile ausserordentliche-kuendigung-wegen-durchgaengiger-privatnutzung-des-pcs-am-arbeitsplatz-12-sa-875-09-landesarbeitsgericht-niedersachsen-20100531.html _blank external-link-new-window>(LAG Niedersachen, Urt. v. 31.05.2010 - Az.: 12 Sa 875/09).

Dem Kläger wurde außerordentlich das Arbeitsverhältnis von seinem Arbeitgeber gekündigt. Die verklagte Gemeinde berief sich dabei auf den Umstand, dass der Mitarbeiter seinen Dienst-PC und den Internetanschluss über Wochen hauptsächlich privat genutzt habe. So habe sich der Kläger u.a. in virtuellen Erotik-Chat-Räumen angemeldet und zahlreiche Kontaktanfragen über seinen dienstlichen Computer beantwortet.

Die Arbeitsrichter stuften die außerordentlich Kündigung als rechtmäßig an. Auch wenn der Arbeitgeber bereits lange bei dem Arbeitgeber beschäftigt und keine vorherige Abmahnung ausgesprochen worden sei, sie die sofortige Beendigung durch die Gemeinde nicht zu beanstanden.

Die exzessive und über einen langen Zeitraum währende überwiegende private Nutzung des Dienst-PCs sei ein erheblicher Interessensverstoß. Für die Position des Arbeitgebers spreche hier insbesondere, dass der Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Personen täglich über mehrere Stunden hinweg privat gechattet habe.

Durch diesen Umstand seien erhebliche Arbeitsrückstände angefallen, die zu Lasten des Arbeitgebers gingen. Der Ausspruch der sofortigen Kündigung sei daher rechtmäßig gewesen.


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