Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile nicht-lediglich-unerhebliche-rechtsverletzung-bei-ebay-verkauf-eines-kopierten-albums-308-s-12-09-landgericht-hamburg-20100430.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.04.2010 - Az.: 308 S 12/09) hat entschieden, dass bei einem eBay-Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts die Anwendung des <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __97a.html _blank external-link-new-window>§ 97a Abs.2 UrhG, wonach die Abmahnkosten auf 100,- EUR gedeckelt sind, ausgeschlossen ist.
Die Beklagte verkaufte über die Online-Plattform eBay illegale Live-Mitschnitte einer Musikband. Die Klägerin, Inhaberin der entsprechenden Rechte, ließ die Beklagte abmahnen und verlangte den Ersatz von 800,- EUR Abmahnkosten.
Die Abgemahnte berief sich auf <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __97a.html _blank external-link-new-window>§ 97a Abs.2 UrhG, wonach ein Verbraucher die Abmahnkosten nur bis zu 100,- EUR bezahlen müsse.
Die Hamburger Richter verneinten die Anwendbarkeit dieser Decklungsgrenze und bejahten den Ersatzanspruch.
<link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __97a.html _blank external-link-new-window>§ 97a Abs.2 UrhG setze u.a. voraus, dass eine unerhebliche Rechtsverletzung vorliege. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Da bereits das Onlinestellen eines einzelnen Liedes eine erhebliche Rechtsverletzung sein könne, müsse dies erst Recht beim Verkauf eines gesamten Live-Mitschnitts der Fall sein.