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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Bei P2P-Urheberrechtsverletzungen keine Prüfpflichten gegenüber volljährigen Kindern

In einem aktuellen Beschluss hat das LG Hamburg <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.06.2012 - Az.: 308 O 495/11) darauf hingewiesen, dass es der Meinung zuneigt, dass bei P2P-Urheberrechtsverletzungen den Anschlussinhaber keine Prüflichten gegenüber im Haushalt lebenden volljährigen Kindern treffen.

Der Möglichkeit einer Verletzung entgegen wirken könnte letztlich nur ein regelmäßiges Überwachen, so die Hamburger Richter. Das sei gegenüber volljährigen Familienmitgliedern aber ohne Anlass nicht zumutbar.

Die Überlassung des Internetanschlusses beruhe auf dem familiären Verbund. Prüfungs- und Überwachungspflichten gegenüber Kindern sind innerhalb dieses Verbundes nur zumutbar, soweit diese im Rahmen von deren Erziehung und der Fürsorge in Abhängigkeit von deren Alter erforderlich seien.

Bei volljährigen Kindern müssten Eltern im Regelfall davon ausgehen dürfen, dass diese eigenverantwortlich richtig handelten. In einem - grundgesetzlich geschützten - familiären Verbund sei es weder ihnen zumutbar, ein volljähriges Kind ohne Anlass Überwachungsmaßnahmen auszusetzen, noch muss ein volljähriges Kind eine solche anlasslose Überwachung hinnehmen. 

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