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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Bei statischen IP-Adressen kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch

Nach Auffassung des LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-urheberrechtlicher-internet-auskunftsanspruch-bei-statischen-ip-adressen-21-o-9065-11-landgericht-muenchen-20110524.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 25.04.2011 - Az.: 21 O 9065/11) sind statische IP-Adressen Bestandsdaten und keine Verkehrsdaten, so dass für sie kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch besteht.

Die klägerische Rechteinhaberin begehrte Auskunft hinsichtlich der Identität eines Nutzers wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Beklagte verweigerte die Auskunft, da es ihrer Ansicht nach auch bei statischen IP-Adressen eines gerichtlichen Anordnungsverfahrens bedürfe.

Die Münchener Richter lehnten dies ab. 

Der urheberrechtliche Internet-Auskunftsanspruch gelte nur für Verkehrsdaten. Statische IP-Adresse seien aber den Bestandsdaten zuzuordnen. Sie würden losgelöst vom Zustandekommen einer Telekommunikationsverbindung festgehalten.

Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch lägen daher nicht vor. 

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