Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Berufung von Julia Neigel im Urheberrechtsstreite erfolglos

Im Urheberrechtsstreit zwischen Julia Neigel und zwei Musikern der ehemaligen „Jule Neigel Band“ hat der unter anderem für Urheberrecht zuständige 6. Zivilsenat die Abweisung der Klage durch das Landgericht Mannheim bestätigt.

Die „Jule Neigel Band“ veröffentlichte von 1988 bis 1998 insgesamt acht Musikalben. Die Parteien streiten bei zahlreichen Titeln (Songs) über das Maß ihrer schöpferischen Beteiligung am Schaffensprozess und über daraus resultierende urheberrechtliche Ansprüche. Die Klägerin ist der Auffassung, ihr Anteil an der Komposition der streitigen Songs sei gegenüber der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zu niedrig angegeben worden. Dies habe zu geringeren Tantiemenausschüttungen und zu weiteren Schäden geführt.

Das Landgericht Mannheim hat die Klage nach umfangreicher Beweisaufnahme abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin, mit der die Klage teilweise umgestellt und erweitert wurde, hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe Zeugen zu der Frage vernommen, ob die Klägerin über die Voraussetzungen, unter denen sie bei der GEMA als Komponistin registriert werden konnte, arglistig getäuscht worden ist.

Eine derartige vorsätzliche Täuschung durch die Beklagten konnte der Senat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht feststellen. Nach seiner Auffassung war die Klägerin deshalb an die Vereinbarungen, welche die Parteien über die GEMA-Meldungen getroffen haben, gebunden. Diese Abreden dienten seinerzeit dazu, die Unsicherheiten über den Umfang der Beteiligung an den einzelnen Kompositionen zu beseitigen sowie variierende Beteiligungsintensitäten von Komposition zu Komposition auszugleichen und die Beteiligungsverhältnisse dauerhaft zu klären; ihnen kam deshalb die Funktion eines Vergleichs zu.

Damit schied eine Kündigung der Vereinbarungen aus. Die Anträge auf Zustimmung zur Umregistrierung der Kompositionsanteile bei der GEMA waren deshalb unbegründet; auch die weiteren Klageanträge blieben ohne Erfolg.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil vom 09.11.2016 Az. 6 U 103/12

Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe v. 09.11.2016

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen