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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Betreiber eines Diskussionsforums haftet als Mitstörer erst ab Kenntnis für rechtswidrige Inhalte

Das LG Berlin <link http: www.foren-und-recht.de urteile forenbereiber-haftet-ab-kenntnis-der-rechtsverletzung-dritter-als-stoerer-27-s-7-09-landgericht-berlin-20090908.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 08.09.2009 - Az.: 27 S 7/09) hat noch einmal klargestellt, dasss der Betreiber eines Internet-Forums für etwaige rechtswidrige Beiträge der Nutzer frühestens ab Kenntnis haftet. 

Eine Vorab-Prüfungspflicht treffe den Betreiber nicht, so die Berliner Richter, denn andernfalls würde die Zumutbarkeitsgrenze überschritten. 

Der Geschädigte müsse vielmehr konkret darlegen, in welcher Weise und in welchem Umfang eine Rechtsverletzung stattfinde. Erst ab dieser Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte hafte ein Betreiber als Mitstörer.

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