Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Bezeichnung als „Arschloch“ ist Persönlichkeitsrechtsverletzung

Ein Rapper kann sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, wenn er im Rahmen seiner Konzertmoderation bzw. durch einen Eintrag auf seiner Internetseite einen Moderator gezielt und wiederholt beleidigt, insbesondere als "Arschloch" bezeichnet <link http: www.online-und-recht.de urteile rapperaussage-arschloch-ist-nicht-von-kunstfreiheit-gedeckt-27-o-393-11-landgericht-berlin-20111115.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 15.11.2011 - Az.: 27 O 393/11).

Ein Rapper hatte im Rahmen der Moderation seiner Konzerte einen bekannten Moderator gezielt und überlegt wiederholt mit Worten wie "Arschloch", "verfickter …", "Bastard" etc. bezeichnet. Als der Betroffene hiergegen vorging, berief sich der Sänger auf seine Kunstfreiheit.

Die Beleidigungen durch den Rapper seien nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt, da es sich bei den Konzertmoderationen ebenso wenig wie bei dem Eintrag auf seiner Internetseite um eine eigene freie schöpferische Gestaltung handele.

Die gezielten und überlegten Beleidigungen stellten in ihrer Gesamtheit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Moderators dar, die mit einer Geldentschädigung abzugelten sei.

Rechts-News durch­suchen

03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen