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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Bezeichnung "Geländewagen" ohne Allradantrieb auf Online-Plattform irreführend

Die Bezeichnung "Gelände" für einen PKW ohne Allradantrieb ist irreführend und somit wettbewerbswidrig (LG Berlin, Beschl. v. 12.03.2019 - Az.: 102 O 16/19).

Die Beklagte, eine Unternehmerin, stellte einen Peugeot 2008 auf einer Online-Plattform in die Rubrik "Geländewagen" ein.

Dies bewertete das LG Berlin als wettbewerbswidrige Irreführung. Denn nach den gesetzlichen Vorgaben sei ein Geländewagen ein Fahrzeug, dass über einen Allradantrieb verfüge.

Im vorliegenden Fall handle es sich zwar um einen SUV, der (möglicherweise) optisch entsprechenden Geländewagen angenähert sei. Der PKW verfüge jedoch unstreitig nicht einen gleichzeitigen Antrieb der Vorder- und Hinterachse.

Daher werde der Verbraucher in die Irre geführt. Es liege eine Wettbewerbsverletzung vor.

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