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Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: BILD-Zeitung hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Notruf-Aufzeichnungen

Mit einem heute bekanntgegebenen Beschluss vom 13. September 2012 hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag eines Journalisten der Bild-Zeitung abgelehnt. Dieser hatte vom Polizeipräsidium Köln verlangt, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte.

Das Polizeipräsidium hatte die Veröffentlichung einer Tonbandkopie oder einer Abschrift mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter und den Schutz der Privatsphäre des 17jährigen Opfers abgelehnt. Das Gericht hat bestätigt, dass die Aufzeichnung der Notrufe vorläufig nicht herausgegeben werden müsse. Dies könne das strafrechtliche Ermittlungsverfahren beeinträchtigen. Ferner sei auf die schutzwürdigen Interessen des Verstorbenen und seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Az. 13 L 1121/12

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 14.09.2012

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