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Kategorie: Presserecht

LG Hamburg: Boulevardzeitung muss für Nacktfotos von Dieter Bohlen 40.000 EUR Geldentschädigung zahlen

Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile dieter-bohlen-erhaelt-40000-eur-fuer-heimliche-nacktaufnahmen-324-o-951-08-landgericht-hamburg-20090529.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.05.2009 - Az.: 324 O 951/08) hat dem Musikproduzenten Dieter Bohlen 40.000,- EUR Schadensersatz für heimliche Nacktaufnahmen zugesprochen. 

Die "B.Z." veröffentliche zwei Nacktaufnahmen des "Musik-Titanen", die ihn und seine Freundin im Urlaub am Strand zeigten. Über seinem Intimbereich war ein Laubblatt gedruckt. In dem begleitenden Text hieß es u.a., dass er ein "knackiges Popöchen" habe und sich "eine der beliebten FKK-Buchten zum Nacktbaden ausgesucht" habe.

Die Hamburger Richter sahen in dieser Veröffentlichung eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung.

Zum einen berührten die Fotos sein Recht am eigenen Bild. Zum anderen seien die Bilder heimlich aufgenommen worden, während der Kläger zurückgezogen Urlaub machte. Insbesondere die Tatsache, dass der Kläger und seine Freundin nackt seien, begründe die Schwere der Verletzung, da in den geschützten Intimbereich eingegriffen werde. Der Begleittext verstärke noch diesen Eindruck.

Dieter Bohlen bekam jedoch nur die Hälfte der begehrten Summe zugesprochen, nämlich lediglich 40.000,- EUR. Er hatte eine Summe von 80.000,- EUR gefordert.

40.000,- EUR seien im vorliegenden Fall angemessen und ausreichend, da der Kläger sein Privatleben und intime Details seines Liebenslebens von sich aus öffentlich preisgebe. Auch lasse er regelmäßig Urlaubsfotos von sich und seiner Freundin machen, auf denen beide nur leicht bekleidet seien. Diese Umstände seien bei der Bestimmung der Entschädigungshöhe entsprechend zu berücksichtigen.

 

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