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Kategorie: Onlinerecht

Bundesrat: Überarbeitungen beim Datenschutz für Auto-Notrufsystems eCall notwendig

In einer Stellungnahme hat der Bundesrat <link http: www.bundesrat.de cln_340 shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window>(BR-Drs. 520/1/13) auf notwendige Überarbeitungen beim Datenschutz für das Auto-Notrufsystems eCall hingewiesen.

Auf europäischer Ebene ist die Einführung eines europaweiten, fahrzeugbezogenen einheitlichen Notrufsystems (eCall-Systems) beschlossen. Der Bundesrat hat in einer aktuellen Empfehlung noch einmal darauf verwiesen, dass Überarbeitungen im Bereich des Datenschutzrechts notwendig sind.

"Nach Auffassung des Bundesrates muss im Verordnungsvorschlag aufgrund der Sensibilität der mit eCall zu übermittelnden Daten klargestellt werden, welche Mindestinformationen in einem Datensatz enthalten sein dürfen. Ebenso sollten die Grenzen des zulässigerweise übermittelten Datensatzes festgelegt werden.

Ferner ist es erforderlich und konsequent zu definieren, welche erweiterten
Daten an welche privaten Dienstanbieter übersandt werden dürfen."

Und:

"Ferner sieht es der Bundesrat als notwendig an, im Verordnungsvorschlag zu bestimmen, welche Stelle für die Datenverarbeitung des eCall-Systems zu-
ständig ist."

Und:

"Der Bundesrat lehnt die Einrichtung einer Datenbank zur Aufdeckung von
Fällen des eCall-Systemmissbrauchs ab."

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