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Kategorie: Onlinerecht

Bundesregierung: Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die Bundesregierung hat Ende Dezember 2012 einen Gesetzesentwurf <link http: www.bmj.de shareddocs downloads de pdfs _blank external-link-new-window>(PDF-Download)  zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie vorgelegt. Dadurch ergeben sich, wenn diese Fassung so in Kraft treten sollte, teilweise erhebliche Änderungen im Fernabsatzrecht, insbesondere also auch für Online-Shops.

Der Entwurf hat insgesamt 140 Seiten und enthält an zahlreichen Stellen Veränderungen. So gibt es u.a. neue Definitionen eines Verbrauchervertrages (§ 312 BGB-E) und neue Definitionen eines Fernabsatzvertrages (§ 312 b BGB-E). Darüber hinaus bestehen allgemeine Aufklärungspflichten bei Verbraucherverträgen (§ 312 c BGB-E), so muss bei Anrufen der Unternehmer seine Identität und den Grund seines Anrufes preisgeben. Ein Anspruch auf Versandkosten besteht nur bei vorheriger deutlicher Aufklärung. Und zukünftig soll eine Pflicht zu mindestens einer zumutbaren, unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeit bestehen.

Geplant ist das Inkrafttreten für den 13. Juni 2014, also in 1,5 Jahren. Bis dahin dürfte der Gesetzesentwurf noch an zahlreichen Stellen verändert und überarbeitet werden.

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