Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Cold Call-Verbot gilt auch für wohltätige Einrichtungen

Das Verbot, keine unerlaubte Werbeanrufe ohne eine vorherige Einwilligung des Angerufenen zu tätigen, gilt auch für wohltätige Einrichtungen <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs koeln j2012 _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 07.12.2012 - Az.: 6 U 69/12).

Die Beklagte war eine dem souveränen Malteser­orden und seinen wohltätigen Zielen verbundene gemeinnützige Organisation. Sie war unter anderem im Bereich der Versorgung behinderter und älterer Menschen sozial­unter­neh­merisch tätig und bot (wie andere Wohlfahrtsverbände und private Unter­nehmen) Hausnotrufdienste an.

Es ging im vorliegenden Fall um die Frage, ob für Telefonanrufe der Beklagten bei Verbrauchern die allgemeinen Gesetze gelten würden.

Das OLG Köln bejahte dies. Auch wenn die Beklagte keine Gewinnerzielungsabsicht verfolge, sondern ausschließlich wohltätige und religiöse Motive verbinde, trete sie mit anderen Anbietern in einen gewissen Wettbewerb, so dass für sie ebenfalls die allgemeinen Gesetze gelten würden. Somit bestehe auch für gemeinnützige Einrichtungen das Verbot, Telefonanrufe ohne eine vorherige Einwilligung vorzunehmen.

Rechts-News durch­suchen

03. August 2026
Ist der kommerzielle Zweck eines Influencer-Posts auf den ersten Blick erkennbar, entfällt die Pflicht zur gesonderten Werbekennzeichnung.
ganzen Text lesen
31. Juli 2026
FOCUS muss bei seinen Ärzte-Testsiegeln das Bewertungsverfahren klar offenlegen, sonst droht eine wettbewerbswidrige Irreführung.
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen