Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Commerzbank muss sich nicht als Schmuddelkind der Bankenbranche bezeichnen lassen

Die Commerzbank muss sich nicht als Schmuddelkind der Bankenbranche bezeichnen lassen, eine solche Äußerung ist eine wettbewerbswidrige Herabsetzung <link http: www.online-und-recht.de urteile commerzbank-muss-sich-nicht-als-schmuddelkind-der-bankenbranche-bezeichnen-lassen-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150618 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 18.06.2015 - Az.: 6 U 46/14).

Die Beklagte betrieb einen Brancheninformationsdienstverlag mit diversen Redaktionen und gibt u. a. die Publikation "Bank intern" heraus. In diesem Magazin wurde die Äußerung aufgestellt, bei der Commerzbank handle es sich um das Schmuddelkind der Bankenbranche und die Öffentlichkeit wurde aufgefordert, die weitere Zusammenarbeit mit der Commerzbank einzustellen.

Die Frankfurter Richter entschieden, dass die Commerzbank sich ein solches Verhalten nicht gefallen lassen müsse. In den Handlungen liege eine wettbewerbswidrige Herabsetzung.

Die Publikation und die Commerzbank stünden auch auch in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander. "Bank intern" bezeichne sich selbst als "publizistisches Sprachrohr“ der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die öffentliche Aufforderung, die weitere Zusammenarbeit mit der Commerzbank zu überprüfen bzw. einzustellen, fördere unmittelbar die Neukundenakquisition der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ein solcher Drittabsatzförderungszusammenhang sei ausreichend, um ein Wettbewerbsverhältnis zu begründen.

Die Aussage "Schmuddelkind der Bankenbranche" sei eine unsachliche, klar herabsetzende Äußerung. Der Verbraucher verstehe dies so, dass es sich dabei um ein zutiefst unseriöses Finanzinstitut handle, das sich außerhalb des Kreises der seriösen Wettbewerber bewege und damit eine negative Alleinstellung einnehme.

Eine solche Bewertung müsse die Commerzbank nicht hinnehmen, da sie objektiv nicht zutreffend sei.

Rechts-News durch­suchen

12. April 2024
Ein versteckter Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht nicht aus, um die nach § 7 Abs.3 UWG bestehende Werbeerlaubnis für E-Mails zu begründen (LG…
ganzen Text lesen
11. April 2024
Werbeaussage "Deutschlands Nr. 1 Tag & Nacht Erkältungsmittel" für das Erkältungsmittel "WICK DayNait" irreführend, weil sie fälschlich eine…
ganzen Text lesen
10. April 2024
Verbände können wettbewerbswidrige Herabsetzungen dann verfolgen, wenn mehrere Unternehmen betroffen sind.
ganzen Text lesen
08. April 2024
Der Vertrag über Online-Business-Coaching unterliegt nicht dem FernUSG.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen