Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Computerprogramm darf nur in erworbener Sprachversion genutzt werden

Erwirbt ein Käufer eine Software in einer ausländischen Sprachversion, ergibt sich hieraus kein Recht, das Programm in einer anderen Fassung (z.B. deutsche Sprache) zu nutzen, so das LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile lizenz-fuer-original-software-gilt-nur-fuer-nutzung-dieser-sprachversion-2-6-o-437-08-landgericht-frankfurt_am_main-20081119.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.11.2008 - Az.: 2-6 O 437/08).

Der Beklagte hatte die Software ursprünglich als koreanische Version käuflich erworben. Die Parteien stritten nun darum, ob damit auch das Recht umfasst war, die deutsche Fassung zu gebrauchen.

Nein, urteilten die Frankfurter Richter. Auch wenn mit der Seriennummer der ausländischen Fassung die deutsche Variante faktisch freigeschaltet werden könne, ergebe sich hieraus keinerlei Befugnis, das deutsche Produkt zu benutzen.

Der Beklagte habe durch den Erwerb der koreanischen Sprachversion lediglich das Recht erworben, das ihm überlassene Computerprogramm in der koreanischen Sprachvariante zu verwenden.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen