Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Vereinheitlichung der rechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgelegt. Die geplante Richtlinie trägt den vorläufigen Arbeitsstitel Namen "Richtlinie (...) über Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung" <link http: www.ipex.eu ipexl-web dossier files download _blank external-link-new-window>(PDF-Download).
Anlass des Gesetzesvorhabens ist der Umstand, dass innerhalb der EU die nationalen Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ganz erhebliche Unterschiede aufweisen.
Nur einige wenige mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften enthielten, so die Kommission, eine Definition des Begriffs "Geschäftsgeheimnis" oder legten fest, wann ein Geschäftsgeheimnis geschützt werden sollte. Unterlassungsverfügungen gegen Rechtsverletzer seien nicht in allen Fällen möglich. Die üblichen Vorschriften zur Berechnung von Schadenersatz seien in Fällen einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen häufig unzureichend und alternative Methoden (z. B. Berechnung der Gebühren, die im Rahmen eines Lizenzvertrags zu zahlen gewesen wären) stünden nicht in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung
Ebenso fehlten in vielen EU-Staaten strafrechtliche Vorschriften zum Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen. Zudem verfügen viele Mitgliedstaaten über keine Vorschriften für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Falle von Rechtsstreitigkeiten, so dass Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen davor zurückschreckten, die Gerichte anzurufen.
Diese Defizite sollen nun durch die Richtlinie beseitigt werden. Ziel der Initiative ist der angemessene Schutz von Geschäftsgeheimnissen europaweit.
In Deutschland ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen primär in § 17 UWG geregelt. Siehe dazu und welche Rechte betroffene Unternehmen gegen einen Datendiebstahl haben das Grundlagen-Buch von RA Dr. Bahr <link http: www.gewerblicher-adresshandel.de _blank external-link-new-window>"Recht des Adresshandels".