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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Firma unterliegt im Streit über Löschung eines Blogbeitrags

Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf Löschung eines Blog-Beitrages, wenn der Bericht nicht in die geschützten Interessen der Firma eingreift <link http: www.online-und-recht.de urteile unternehmen-hat-keinen-anspruch-auf-loeschung-eines-blogbeitrags-325-o-175-10-landgericht-hamburg-20110121.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 21.01.2011 - Az.: 325 O 175/10).

Bei der Klägerin handelte es sich um eine Tochtergesellschaft der rima Unternehmensgruppe. Diese ging gegen den Beklagten vor, der in der Vergangenheit eine ATLANTICLUX Lebensversicherung abschloss. Der Beklagte verfasste kurze Zeit später eine Mitteilung, die er an einen Rechtsanwalt schickte, der einen eigenen Blog betrieb. Der Beklagte war der Ansicht, dass er die Mitteilung versehentlich an die Blog-Mailadresse gesandt hatte. In der Mitteilung hieß es u.a., dass der Beklagte nach Abschluss der Police "nen Kloß im Hals habe" und dass die Versicherung angeblich undurchsichtig sei.
 
Die Klägerin begehrte die Löschung des Blogbeitrags. Die Äußerung, sie habe die Versicherung vermittelt, verletze sie in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Denn sie habe den Vertrag nicht vermittelt. Ihre bisherige Vermittlertätigkeit habe sie eingestellt. Vielmehr habe im vorliegenden Fall eine Schwestergesellschaft gehandelt.

Die Hamburger Richter lehnten einen Löschungsanspruch ab.

Auch wenn nicht die Klägerin, sondern eine Schwestergesellschaft die Versicherung vermittelt habe, bestünde keine Pflicht zur Beseitigung. Denn der inhaltliche Fehler beeinträchtige nicht erheblich die Interessen der Klägerin, zumal es sich um ein wirtschaftlich verbundenes Unternehmen handle und die Kundengespräche in den Räumlichkeiten der Klägerin stattgefunden hätten.

Auch die Äußerung "nen Kloß im Hals" sei nicht rufbeeinträchtigend.

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