Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Free-Wireless-Zugang nutzt Flatrate-Angebot von Internet-Providern unzulässig aus

Sogenannte Free-Wireless-Accounts, die es Usern ermöglichen, fremde, bereits bestehende Flatrate-Internet-Zugänge kostenlos mitzubenutzen, schädigen das Vertriebssystem regulärer Internet-Provider und sind daher rechtswidrig, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile free-wireless-zugaenge-schaedigen-internetprovider-und-sind-rechtswidrig-6-u-223-08-oberlandesgericht-koeln-20090605.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.06.2009 - Az.: 6 U 223/08).

Die Beklagte bot ihren Mitgliedern Free-Wireless-Zugänge an. Bereits registrierte Mitglieder, die über eine Flatrate verfügten, konnten sich der Gemeinschaft der Internetnutzer anschließen und den Internet-Zugang mit anderen teilen. Die von der Beklagten vermittelten Nutzer konnten den Internet-Zugang der Mitglieder so rund um die Uhr nutzen.

Die Klägerin, ein kommerzieller Internet-Provider, beanstandete dieses Konzept als wettbewerbswidrig und begehrte Unterlassung.

Zu Recht wie die Kölner Richter entschieden.

Das Verhalten der Beklagten beschädige den wirtschaftlichen Absatz der Klägerin. Denn wenn ein Kunde die Hotspots der Beklagten benutze, brauche er keine eigenen Internet-Zugänge mehr anzumieten.

Eine Vielzahl von Usern würden die Flatrate eines einzelnen Kunden mitbenutzen und damit den eigentlichen Sinn eines unlimitierten Online-Zugangs, den Internet-Provider anbieten, ausnutzen.

Eine wirtschaftlich sinnvolle Kalkulation sei der Klägerin damit gar nicht möglich. Das Verhalten der Beklagten bringe in Bezug auf Nachahmer einen beträchtliches Gefährdungspotential mit sich, was zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führe. 

 

Rechts-News durch­suchen

28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen