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Kategorie: Onlinerecht

AG Hamburg: Für unerlaubte Online-Übernahme von dapd-News 300,- EUR Schadensersatz pro Artikel

Die unerlaubte Übernahme von News der dapd-Nachrichten auf die eigene Homepage begründet einen Schadensersatzanspruch von 300,- EUR pro Artikel <link http: www.menschenweb.de urteil.pdf _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Urt. v. 14.06.2012 - Az.: 35a C 40/12).

Der Beklagte hatte insgesamt 9 News der klägerischen dapd nachrichten GmbH auf seine Webseite übernommen. Die Klägerin verlangte - auf Basis der Honorarempfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes - 300,- EUR Schadensersatz pro News.

Der Beklagte verteidigte sich damit, dass er die Homepage von einem Dritten erworben  habe. Dieser habe ihm versichert, dass er die Texte verwenden dürfe.

Das AG Hamburg sprach der dapd nachrichten GmbH die begehrten 300,- EUR Schadensersatz pro Artikel zu, also insgesamt 2.700,- EUR.

Es sei angemessen auf die branchenüblichen Vergütungssätze zurückzugreifen, so dass die Honorarempfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes zur Anwendung kämen. Ein Betrag von 300,- EUR pro News sei nicht zu beanstanden.

Der Beklagte habe auch zumindest fahrlässig gehandelt. Er habe sich nicht auf die Zusicherung eines Dritten verlassen dürfen, sondern ihn träfen - gerade beim Erwerb einer Webseite - umfangreiche eigene Prüfpflichten. Diesen sei er nicht nachgekommen.

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