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Kategorie: Onlinerecht

OLG Oldenburg: Für Veröffentlichung von Kinderfoto auf Webseite müssen beide Eltern zustimmen

Die Veröffentlichung von Kinderfotos auf einer Webseite zu kommerziellen Zwecken ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, sodass beide Elternteile zustimmen müssen (OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.05.2018 - Az.: 13 W 10/18).

Es ging in dem Rechtsstreit um die Frage, ob das Foto eines sechsjährigen Kindes auf einer Internetseite zu gewerblichen Zwecken publiziert werden darf und wer in eine solche Handlung zustimmen muss.

Das OLG Oldenburg entschied, dass dies eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung sein, bei der beide Elternteile gefragt werden müssten.

Denn insbesondere bei Veröffentlichung von Fotos im Internet sei das Recht des Kindes im erhöhten Maße gefährdet, da der Personenkreis, dem die Bilder zugänglich gemacht würden, theoretisch unbegrenzt sei, eine verlässliche Löschung von Fotos nicht möglich und eine etwaige Weiterverbreitung kaum kontrollierbar sei.

Hinzu komme, so das Gericht, dass die Fotos auf der Webseite des vom Beklagten betriebenen Bauernhofes veröffentlicht worden seien und damit eindeutig kommerzielle Ziele verfolgt würden. Insbesondere aufgrund dieses Gesichtspunktes erscheine das sechsjährige Kind besonders schutzbedürftig, sodass die Entscheidung für oder gegen eine Veröffentlichung ein Fall der erheblichen Bedeutung anzunehmen sei.

Eine derartige Entscheidung könne nur im gegenseitigen Einvernehmen der Eltern erfolgen.

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