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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Geldentschädigungsansprüche wegen Persönlichkeitsverletzungen sind nicht vererblich

Geldentschädigungsansprüche wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind grundsätzlich nicht vererblich <link http: www.datenschutz.eu urteile bei-bdsg-verletzungen-kein-schadensersatzanspruch-wegen-immaterieller-schaeden-bundesgerichtshof-20161129 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 29.11.2016 - Az.. VI ZR 530/15).

Die Klägerin war Erbin ihrer verstorbenen Mutter und machte aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Geldentschädigung geltend. Inhaltlich ging es um die unbefugte Nutzung und Weitergabe der Krankendaten ihres Elternteils.

Der BGH lehnte die Ansprüche aus zwei Gründen ab.

Zum einen seien Ansprüchen wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich. Besondere Umstände, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz begründen könnten (z.B. Tod der Mutter während eines laufenden Gerichtsverfahrens), seien nicht erkennbar.

Zum anderen berechtige <link https: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __7.html _blank external-link-new-window>§ 7 BDSG nicht zum Ersatz der immateriellen Schäden. Zwar würde die Norm vom Wortlaut her nicht zwischen materiellen und immateriellen Schäden differenzieren. Aus der Gesetzessystematik lasse sich jedoch der entsprechende Rückschluss ziehen.

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