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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Gezielte Parallel-Abmahnungen durch mehrere Firmen rechtswidrig

Das gezielte und abgestimmte Abmahnen parallel durch mehrere Unternehmen gleichzeitig ist unzulässig, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile abgesprochene-mehrfachabmahnung-gegen-einen-mitbewerber-unzulaessig-327-o-529-08-landgericht-hamburg-20090122.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.01.2009 - Az.: 327 O 529/08).

Die Beklagte erhielt von der Klägerin außergerichtlich eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoß. Parallel dazu erhielt die Beklagte eine weitere Abmahnung durch eine Gesellschaft, deren Geschäftsführer die beiden alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Klägerin waren. Eine weitere Abmahnung erhielt die Klägerin schließlich von einer GmbH, deren Geschäftsführer der Rechtsanwalt war, der auch die Klägerin vertrat.

Die Hamburger Richter haben dieses Vorgehen als rechtsmissbräuchlich und unzulässig eingestuft.

Der vorliegende Wettbewerbsverstoß (unzulässige Werbung) sei keinesfalls so gravierend, dass er ein solches massives Vorgehen rechtfertigen könne. Es sei nicht ersichtlich, warum die Klägerin auf derart breiter Front ihre Ansprüche gegen die Beklagte geltend mache.

Das parallele Vorgehen der Firmen sei abgestimmt gewesen und habe als einziges Ziel, die Beklagte mit Kosten zu überziehen. Dies sei rechtsmissbräuchlich, so dass der Klägerin kein Anspruch zustehe.

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