Google haftet ab Kenntnis für rechtswidrige Links im Suchmaschinen-Index auf Unterlassung und Schadensersatz <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-ab-kenntnis-auf-unterlassung-und-schadensersatz-fuer-persoenlichkeitsrechtsverletzende-inhalte-landgericht-heidelberg-20141209 _blank external-link-new-window>(LG Heidelberg, Urt. v. 09.12.2014 - Az.: 2 O 162/13).
Unter Berufung auf die "Recht auf Vergessen"-Entscheidung des EuGH <link http: www.dr-bahr.com news google-zur-loeschung-personenbezogener-daten-aus-such-index-verpflichtet.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.05.2014 - Az.: C-131/12) hat das LG Heidelberg den Suchmaschinen-Riesen aktuell zur Entfernung von bestimmten Links verpflichtet.
Da Google trotz Kenntnis die Links nicht löschte, verpflichteten die Robenträger das Unternehmen auch zum Ersatz des entstandenen Schadens.
Eine generelle Pflicht, sämtliche Links zu einer bestimmten Domain zu löschen, bestehe hingegen nicht, so die Richter. Der Unterlassungsanspruch bestehe nur für solche Webseiten, auf denen auch rechtswidrige Inhalte angezeigt würden.