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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Briefwahlanträge im Umschlag verschicken!

In diesen Tagen erfolgt die Übersendung der Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl für die 1,25 Millionen Wahlberechtigten in Hamburg. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, die ihnen dann auf dem Postweg zugesandt werden.

Das der Wahlbenachrichtigung beigefügte Antragsformular für die Briefwahl ist als Postkarte formatiert und enthält auf der rechten Seite ein Feld, in dem der Absender zur ausreichenden Frankierung aufgefordert wird. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auch per Post übersandt werden kann und dass, wenn man seine  Daten vor neugierigen Blicken schützen möchte, ein frankierter Briefumschlag benutzt werden soll.

Auf der Rückseite des Formulars befinden sich Felder für persönliche Angaben der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Neben den nach der Bundeswahlordnung erforderlichen Angaben des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums, der Straße, der Hausnummer und der Postleitzahl wird für Rückfragen eine Telefon-, Fax- und E-Mail-Angabe abgefragt.

Sowohl bei den gesetzlich vorgeschriebenen als auch bei den zur Arbeitserleichterung erbetenen freiwilligen Angaben handelt es sich um persönliche Daten der Wählerinnen und Wähler, die aus Datenschutzgründen nur in einem verschlossenen Briefumschlag verschickt werden sollten. Diese Art der Übersendung  entspricht  auch dem vom Bundesinnenministerium zur Konkretisierung von § 19 Abs. 2 Bundeswahlordnung als Anlage 4 erlassenen Muster einer Wahlbenachrichtigung. Darin ist vorgesehen, dass der Wahlscheinantrag die Bitte enthält, bei Postversand einen frankierten Umschlag zu verwenden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät daher allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, die Briefwahl per Post beantragen wollen, den ausgefüllten Antrag nicht als Postkarte, sondern zum Schutz der persönlichen Daten in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden.

„Der Schutz der eigenen persönlichen Daten sollte in jedem Fall den geringfügigen Mehraufwand für das Porto und für den Briefumschlag rechtfertigen“,

so Prof. Dr. Caspar abschließend.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Hamburg v. 13.08.2009

 

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