Ein Bordell mit Gastronomiebereich darf keine Geldspielgeräte aufstellen, da es sich um keine Schank- oder Speisewirtschaft im Sinne der Spielverordnung (SpielVO) handelt (VGH Kassel, Beschl. v. 10.03.2025 - Az.: 6 B 1891/24).
Die Betreiberin eines großen Bordellbetriebs mit Sauna, Wellness, Gastronomie und Prostitutionsleistungen wollte jedoch zwei Geldspielgeräte weiterbetreiben. Ursprünglich hatte sie dafür im Jahr 2013 eine behördliche Erlaubnis erhalten, da ihr Betrieb damals als Gaststätte eingestuft wurde. Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes im Jahr 2017 wurde der Betrieb aber als Prostitutionsstätte geführt. Die Behörde nahm deshalb die alte Genehmigung zurück.
Gegen diese Rücknahme wehrte sich das Unternehmen, blieb aber erfolglos.
Der Betrieb sei nie eine echte Gaststätte gewesen. Vielmehr sei die Gastronomie nur ein Nebenaspekt innerhalb eines umfassenden Bordellangebots gewesen. Die Genehmigung zur Aufstellung der Geräte sei deshalb von Anfang an rechtswidrig gewesen.
Entscheidend sei, ob die Bewirtung im Vordergrund stehe. Selbst wenn Speisen und Getränke angeboten würden, präge im vorliegenden Fall die Prostitution das Gesamtbild.
Die Tatsache, dass die Prostituierten selbstständig tätig seien, ändere an dieser Bewertung nichts. Der Gesamtbetrieb sei klar ein Bordell und keine Gaststätte. Die Automaten seien kein Zusatz zu einem Bewirtungsbetrieb, sondern Teil eines umfassenden Vergnügungskonzepts, das auf sexuelle Dienstleistungen ausgerichtet sei.
Nach der Spielverordnung dürften jedoch nur sogenannte “Vollgaststätten” Geldspielgeräte aufstellen. Ein Bordellbetrieb mit Gastronomie - wie im vorliegenden Sachverhalt - falle nicht darunter.
"Bei diesem Nutzungsmix handelt es sich eindeutig um einen Gewerbebetrieb, der alle Merkmale eines Bordells aufweist, und nicht um ein Speiselokal, in dem auch gelegentlich Prostituierte verkehren.
Die Gastronomie an diesem Ort erfüllt wie andere Zusatzangebote, hier etwa der Kosmetikbereich, eine dienende Funktion gegenüber dem eigentlichen Zweck, entgeltliche sexuelle Abenteuer zu ermöglichen und dadurch zahlendes Publikum anzuziehen, sei es als Akteure oder Voyeure (FAQs auf der Homepage des Betriebs, abgerufen am 17. Februar 2025: „Die weiblichen Gäste, die als selbständige Unternehmerinnen tätig sind, tragen außer High Heels meist kaum mehr als ein Lächeln. Wer möchte, kann sich gemeinsam in eins der privaten Zimmer zurückziehen. …In einem FKK Club kann man also an einem Tag mehr erleben als manch einer in seinem gesamten (Liebes-)Leben.“)."