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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Internet-Werbung "Maßhemd" für Konfektionsbekleidung unzulässig

Die Internet-Werbung "maßgeschneiderte Hemden" ist irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn sich bei der Bekleidung um Konfektionsware handelt, an denen nur einzelne individuelle Anpassungen vorgenommen werden, so das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile online-reklame-massgeschneiderte-hemden-fuer-konfektionsware-unzulaessig-5-w-88-09-kammergericht-berlin-20090811.html _blank external-link-new-window>(Beschl v. 11.08.2009 - Az.: 5 W 88/09).

Die Beklagte bewarb ihre Produkte online mit den Aussagen "maßgeschneiderte Hemden" und "Maßhemden". Bei den angebotenen Stücken handelte es sich um Konfektionsware, die auf speziellen Wunsch des Kunden auch individuell angepasst werden konnte.

Die Klägerin sah hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung, da der Kunde davon ausgehe, dass es sich insgesamt um Einzelanfertigungen und nicht um Industrieware handle.

Die Berliner Richter gaben der Klägerin nur teilweise Recht. Die Aussage "maßgeschneiderte Hemden" sei nicht erlaubt, da hier der Verbrauche davon ausgehe, dass er sämtliche Einzelheiten bei der Anfertigung des Hemdes bestimmen könne. Dies sei hier aber gerade nicht der Fall. Die Beklagte biete lediglich Maßkonfektionen, die nachträglich verändert werden könnten.

Anders hingegen sei die Äußerung "Maßhemden" zu werten. Diese sei rechtlich nicht zu beanstanden. Unter Maßhemden verstünde der Käufer lediglich vorgefertigte Hemden, die maßkonfektioniert seien. Genau dies biete die Beklagte an, so dass die Werbeaussage zutreffend und somit erlaubt sei.


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