Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: Irreführende Werbung des Händlerbunds mit Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen"

Die Werbe-Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen" des Online-Verbandes Händlerbund  ist irreführend (LG Leipzig, Urt. v. 24.10.2018 – 05 O 752/18).

Auf seiner Webseite bot der Händlerbund unterschiedliche kostenpflichtige Mitgliedschaften an, u.a. die Kategorien "Basic", "Premium" und "Unlimited" ein. Im Paket "Unlimited" hieß es im Abschnitt "Hilfe bei Abmahnungen" unter anderem:

"kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“.

Auf bestimmte Einschränkungen bei diesen Leistungen wurde mit zwei kleinen, waagerecht angeordneten Sternen hingewiesen werden. Die Erläuterungen waren am Ende der Seite zu finden und lauteten:

"dies ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder (...)"

Das LG Leipzig stufte dies als irreführende Werbung ein.

Durch die getroffene Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ suggeriere der Händlerbund seinen Mitgliedern, sie würden mit dem Kauf des "Unlimited"-Pakets einen Anspruch auf gesetzliche Vertretung in allen Instanzen erwerben, obwohl ein solcher jedoch tatsächlich nicht bestünde, so das Gericht.

Denn den Händlerbund treffe aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen keine uneingeschränkte Verpflichtung, die erworbene Leistung zu erbringen.

Der Hinweis, markiert mit zwei kleinen Sternen, sei nicht geeignet, einer solchen Fehlvorstellung vorzubeugen, da sich die Erläuterung der Sterne nicht in unmittelbarer Nähe zur sie betreffenden Passage befänden und ebenfalls nicht eindeutig zu verstehen gebe, welche beschränkende Wirkung mit ihr gemeint seien, so das LG Leipzig.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Rechts-News durch­suchen

28. Juli 2026
Eine Bearbeitungspauschale muss nicht in den Gesamtpreis eingerechnet werden, wenn der Käufer sie durch eine höhere Bestellmenge vermeiden kann.
ganzen Text lesen
24. Juli 2026
Supermärkte sind nicht dazu verpflichtet, für Tütensuppen und Puddingpulver einen Grundpreis auszuweisen, da diese Produkte nicht nach Gewicht oder…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen