Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OVG Berlin-Brandenburg: Journalist hat gegen Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Diesel-Abgas-Skandals keinen Auskunftsanspruch

Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Teilurteil vom heutigen Tage die Klage eines Journalisten auf Zugang zu Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Zusammenhang mit der Überprüfung und Freigabe der „Software-Updates“ für die 2,0-Liter-Dieselmotoren der Modelle VW-Amarok, Audi A4, A5, Q5 und Seat Exeo im Jahr 2016 als teilweise unzulässig abgewiesen.

Das Bundesministerium hatte auf den Antrag zunächst angegeben, über keine derartigen Informationen zu verfügen. Im erstinstanzlichen Klageverfahren gab das Verwaltungsgericht dem beklagten Ministerium auf, seine Akten nach bestimmten Schlüsselwörtern wie „Abschalteinrichtung“ oder „Software-Update“ zu durchsuchen. Das führte zum Auffinden einer großen Anzahl Dokumente mit diesen Schlüsselwörtern, bei denen zu prüfen ist, ob sie vom Informationsantrag des Klägers umfasste Informationen enthalten. Dies hat der Senat für eine Reihe von Dokumenten mit seinem heutigen Teilurteil verneint und die Klage insoweit als unzulässig abgewiesen.

Hinsichtlich weiterer anhand der Schlüsselwörter identifizierter Dokumente besteht dagegen weiterer Klärungsbedarf. Hieran ist der Senat derzeit gehindert, weil das BMVI am 14. März 2019 eine sog. „Sperrerklärung“ gemäß § 99 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)* abgegeben hat. Unter Berufung darauf verweigert es weitere Angaben zu den Dokumenten. Deshalb hat der Senat die Sache insoweit dem zuständigen Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung vorgelegt.

Teilurteil und Beschluss vom 21. März 2019 – OVG 12 B 30.18 –

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 21.03.2019

Rechts-News durch­suchen

28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen